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Zur Zeit gewähren die Gesetzlichen Krankenkassen eine Förderhöhe von bis zu 80% pro Kursmaßnahme.
Die Gewährung ist abhängig: 1. Von der Erfüllung der Rahmenbedingungen der Kursmaßnahme 2. Von der regelmäßigen Teilnahme (sie muss mindestens 80% betragen) 3. Es muss sich für Sie persönlich um eine Präventionsmaßahme handeln. (*)
(*) Einige Krankenkassen halten die Erstattung zurück, wenn bereits eine manifeste Vorerkrankung besteht. Beispiel: Sie wollen an eine Wirbelsäulengymnastik teilnehmen und hatten bereits einen Bandscheibenvorfall.
Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall vorab mit uns oder Ihrer Krankenkasse. |
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