Die Neufassung des §20 SozialGesetzBuch V gestattet Präventionsmaßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung,Stressreduktion und Ernährung. Dafür haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen auf einheitliche Kriterien verständigt:
"Neben der Sicherstellung der fachlichen Qualifikation müssen die Maßnahmen konzeptionell durchdacht- und die entsprechenden räumlichen und gerätetechnischen Voraussetzungen gewährleistet sein."
Werden diese Kriterien erfüllt und nachgewiesen, so ist prinzipiell jede Gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, den festgelegten Zuschuss ihren Versicherten zu leisten, wenn diese an mindestens 80% der Kursmaßnahme teilgenommen haben. Alle von esperanza ausgewiesenen präventiven Kursmaßnahmen sind von den Gesetzlichen Krankenkassen geprüft und anerkannt.
Kursleitungen
Handlungsfeld
Kursleitung
Bewegung
Sport- oder Physiotherapeut
mit Zusatzqualifikation Rückenschule, Pilates, Herzsport, NordicWalking
Stressreduktion
Diplom Psychologe/Pädagoge
mit Zusatzqualifikation Autogenes Training, PMR, Stressmanagement