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Osteopathie kann grundsätzlich bei allen Funktionsstörungen des Körpers angewandt werden, egal wie lange diese schon bestehen. Je nach Indikation werden verschiedene Behandlungstechniken bei Beschwerden des Bewegungsapparates, der inneren Organe und des Nervensystems angewandt. Zu den typischen Indikationen (Auswahl) zählen nach vorheriger schulmedizinischer Abklärung: |
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Bei allen Beschwerden und Schmerzsyndromen ist zunächst ein schulmedizinische Abklärung erforderlich. Erst wenn diese ergebnislos- oder zumindest ohne erkennbare Ursache bleibt, kann osteopathisch behandelt werden.
Die Osteopathie hat da ihre Grenzen, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen. Dies ist bei allen schweren und/oder akuten Erkrankungen wie z.B. Infektionen, Entzündungen oder Krebsleiden der Fall. Verletzungen wie offene Wunden, Brüche oder Verbrennungen gehören zuallererst in die Behandlung eines Arztes.
Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, kann also weder bei einem Herzinfarkt noch bei einem Schlaganfall lebensrettend eingreifen. Psychische Erkrankungen wie z.B. Depressionen können durch die Osteopathie nur begleitend behandelt werden. |
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